Gesetzliche Vorgaben
In diesem Bereich informieren wir Sie über aktuelle Gesetze und Verordnungen.
Mit Wirkung vom 8. November 2006 ist die
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 1. November 2006
in Kraft getreten.
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gilt für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12. Juli 2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken gegründet worden sind, sowie für alle am 8. November 2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung nutzen.
Mit Wirkung zum 8. Mai 2007 gilt die
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 1. November 2006
auch für alle Verträge über den Netzanschluss an das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung und Niederdruck, die bis zum 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden.